| Der Bundesrat hat die
Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen
(NIV) am 7. November 2001 verabschiedet. Sie ersetzt die
NIV von 1989 und passt die Kontrolle der Niederspannungsinstallationen
den geänderten Rahmenbedingungen der Elektrizitätsversorgung
an. Die neue Verordnung trat auf den 1. Januar 2002 in
Kraft. Elektrische Niederspannungsinstallationen
müssen ein erstes Mal bei der Erstellung und später
in regelmässigen Abständen, je nach Anlageart
alle Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre oder 20 Jahre, kontrolliert
werden. Verantwortlich für die Durchführung
der Kontrollen ist neu der Eigentümer der Elektroinstallation.
Dieser wird vom zuständigen Netzbetreiber (EVU,
in der Regel das stromliefernde EW ) aufgefordert, den
Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den
Regeln der Technik erstellt und gewartet worden sind.
Der Eigentümer muss nun eine Fachperson seines
Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner
Installationen beauftragen. Diese Fachperson muss eine
vom Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI)
ausgestellten Kontrollbewilligung (K-xxxxx) besitzen.
Ist die Anlage mängelfrei wird ein Sicherheitsnachweis
(SINA) erstellt. Eine Kopie des SINA stellt der Eigentümer
dem EVU zu. Die EVU und das ESTI sorgen künftig
in erster Linie für die Durchsetzung der Kontrollen
durch die Eigentümer. Die neue Verordnung bedeutet
vor allem für die Eigentümer von Installationen
eine Umstellung gegenüber der bisherigen Praxis
in Bezug auf die Kontrolle der Installationen. Sie dürfen
sich künftig nicht mehr darauf verlassen, dass
die EVU weiterhin von sich aus die Installationen kontrollieren,
sondern müssen selber aktiv werden.
Sie können auf die Unterstützung der Elektrokontrolleure
zählen, die ihnen als Fachleute im Bereich elektrische
Sicherheit für die Installationskontrolle zur Verfügung
stehen.
Dieser Kontrollablauf ist vergleichbar
mit der periodischen Überprüfung der Motorfahrzeuge.
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